| Der Abteilungsleiter und die stellvertretende Abteilungsleiterin sind mit je einer Stimme im Abteilungsausschuss vertreten. Sie werden als einzige Mitglieder des Abteilungsausschusses auf zwei Jahre gewählt - und zwar im jährlichen Wechsel, um eine ständige Führung der Abteilung zu gewährleisten.
Die Aufgaben der Abteilungsleitung liegen vor allem in der Planung und in der Repräsentation der Sparte nach innen und außen. Hinzu kommen spezielle Aufgaben, die je nach ihrer Eigenart entsprechend zugeordnet werden - insbesondere dann, wenn eine Übergabe auf die funktional gegliederten Ausschüsse nicht möglich ist.
Zu den Aufgaben zählen u.a.:
- Ansprechpartner/Vertreter der Handballabteilung (gegenüber Sportverbänden, Vereinen, dem Hauptverein des SKV, seinen Abteilungen und den eigenen Mitgliedern)
- Teilnahme an den Hauptausschußsitzungen des Hauptvereines
- Einberufung und Leitung der Spartenhauptversammlung
- Leitung der Sitzungen des Abteilungsausschusses
- Planung im sportlichen und organisatorischen Bereich
- Betreuung des Förderkreises
- Verfassen von Anschreiben und Einladungen
- Durchführung von Ehrungen (WLSB, HVW)
- Überwachungsfunktion
- Speziell: Betreuung der Bereiche Feste/Veranstaltungen und des Bereichs Hallenbewirtung durch den stellv. Abteilungsleiter
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